St. Sebastianus Schützenbruderschaft vor 1397 Bad Münstereifel e.V.

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Nächster Termin: Mittwoch, 28. Oktober 2026 – Sportschützenversammlung - Ort: Schützenhaus Bad Münstereifel

Beitrittsformular / Aufnahmeantrag

Abteilungen

Notwendige Daten

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21. Oktober 2026

Der Jahresbeitrag beträgt zurzeit 

  • 50 € für Erwachsene,
  • 30 € für Erwachsene bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres - Ausbildungsbeitrag, (der Ausbildungsbeitrag bezieht sich auf junge Erwachsene, die sich noch in fortdauernden Schul- oder Berufsausbildung befinden) 
  • 30 € für Jugendliche bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres,
  • 100 € für Familien - Familienbeitrag

(der Familienbeitrag bezieht sich auf Familien und Lebensgemeinschaften; dabei sind Jugendliche im Familienbeitrag enthalten), 


Verwendung der personenbezogenen Daten:

Alle oben angegebenen Daten werden vom Verein lediglich zu vereinsinternen Zwecken verwendet. Eine Weitergabe an Dritte findet grundsätzlich nicht statt. Ausnahme: Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift werden, soweit erforderlich nur an die Sportverbände und Versicherungen weitergegeben. Im Rahmen von Teilnahmen an Sportveranstaltungen werden Name, Vorname und Vereinszugehörigkeit in Ergebnislisten veröffentlicht.

Antrag zur Aufnahme im Vorstand vorgelegt von

Abteilung Name

Behandlung im Vorstand: am

Einzugsermächtigung des Jahresbeitrages durch die St. Sebastianus Schützenbruderschaft vor 1397 Bad Münstereifel e.V. (Gläubiger-Identifikations-Nummer:  DE16ZZZ00000208716)

Der Jahresbeitrag* für

Name Vorname Geburtsdatum Beitragsnummer**

soll von folgendem Konto im Lastschriftverfahren abgebucht werden

Zusätzlich soll eine Spende zusammen mit der Jahres-Beitragserhebung abgebucht werden****. 
Diese Spende ist freiwillig und ausschließlich dem Satzungszweck gewidmet. Die Spende soll 

betragen. Über diese Spende wird der Verein eine Spendenbescheinigung ausstellen.

* Der Jahresbeitrag errechnet sich auf der Basis der aktuell geltenden Beitragsbeträgen für die in der folgenden Tabelle genannten Mitgliedern. Dabei werden die Vergünstigungen aus möglichem Familienbetrag oder möglichem reduziertem Ausbildungsbeitrag berücksichtigt, sofern dem Schatzmeister die Erklärung über die fortdauernde Ausbildung vorliegt.

** Die Beitragsnummer(n) wird(werden) dem Kontoinhaber nach erfolgter Aufnahme in den Verein schriftlich mitgeteilt.

*** Diese Angaben sind ab 2014 im Lastschriftverfahren unbedingt erforderlich. Diese Angaben findet man auf den Kontoauszügen der Bank.

**** Einige Mitglieder hatten in der Vergangenheit gebeten höhere Jahresbeiträge abzubuchen oder hatten höhere Jahresbeiträge überwiesen, um den Verein zusätzlich zu unterstützen. Zur Klarstellung und Vereinfachung der Verwaltungsarbeit, ist nun dieser Punkt gesondert aufgenommen worden.

Der Kontoinhaber kann innerhalb von 6 Wochen, ab 2014 innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten die mit der Bank vereinbarten Bedingungen.

Dieses Lastschriftmandat kann vom Kontoinhaber jederzeit schriftlich zurückgezogen werden. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf noch offene Verpflichtungen aus Beitragsrückständen.